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   VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10   

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https://dejure.org/2010,23986
VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10 (https://dejure.org/2010,23986)
VG Berlin, Entscheidung vom 30.04.2010 - 1 L 112.10 (https://dejure.org/2010,23986)
VG Berlin, Entscheidung vom 30. April 2010 - 1 L 112.10 (https://dejure.org/2010,23986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 8 GG, § 15 Abs 1 VersammlG, § 80 Abs 4 VwGO, § 99 Abs 1 VwGO, § 99 Abs 2 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gefahrenabwehrrechtliche Inanspruchnahme des Erstanmelders einer Demonstration infolge befürchteter gewaltbereiter Gegendemonstranten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Auflagen für Gegendemonstrationen in Pankow am 1. Mai 2010 bestätigt

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10
    Wegen der besonderen Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) für die Funktionsfähigkeit der Demokratie darf ihre Ausübung nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzt werden (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81, BVerfGE 69, 315, 348 f. - Brokdorf).
  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10
    Es ist Aufgabe der zum Schutz der rechtsstaatlichen Ordnung berufenen Versammlungsbehörde, in unparteilicher Weise auf die Verwirklichung des Versammlungsrechts des Erstanmelders hinzuwirken (BVerfG, Beschluss vom 1. September 2000 - 1 BvQ 24/00 -, NVwZ 2000, 1406).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2008 - 1 B 5.06

    Rechtmäßigkeit des Verbotes eines Aufzuges der Jugendorganisation der NPD am 8.

    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10
    Für diese Verpflichtung ist es nicht entscheidend, ob Störungen des Versammlungsablaufs nur durch gewaltbereite Personen zu erwarten sind oder zusätzlich durch weitgehend gewaltfreie Protestformen wie Sitzblockaden; letztere sind zwar nicht als strafbare Nötigung zu werten, dürfen aber als Mittel zur Hinderung Dritter an der Abhaltung einer angemeldeten und bestätigten Versammlung auch unter Berufung auf das Versammlungsgrundrecht nicht eingesetzt werden (OVG Berlin, Urteil vom 20. November 2008 - OVG 1 B 5.06 - S. 20 ff., 21 des Urteilsabdrucks).
  • VG Berlin, 23.02.2005 - 1 A 188.02
    Auszug aus VG Berlin, 30.04.2010 - 1 L 112.10
    Im Rahmen dieses Interessenausgleichs kann auch berücksichtigt werden, dass eine größere Zahl von Gegendemonstrationen an strategischen Orten auch mit dem Ziel angemeldet worden ist, den Streckenverlauf eines bekämpften Aufzuges zu durchkreuzen (Urteil der Kammer vom 23. Februar 2005, - VG 1 A 188.02 -, S. 8 des Urteilsabdrucks).
  • VG Hamburg, 20.06.2017 - 19 E 6258/17

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark; zur

    Da sich dem Gericht aufgrund der pauschalen Ausführungen der Antragsgegnerin jedoch schon nicht erschließt, ob entsprechende Unterlagen, die den o.g. Anforderungen genügen, bei ihr überhaupt vorliegen, kann die Frage dahinstehen, ob ein solches Verfahren aufgrund des Erfordernisses der kurzfristigen Verfügbarkeit der Unterlagen im Eilverfahren überhaupt in Betracht kommt (vgl. auch VG Berlin, Beschl. v. 30.4.2010, 1 L 112.10, juris, Rn. 20).
  • VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3508/10

    Versammlungsverbot einer als "Trauermarsch" unter dem Motto "Gefangen, Gefoltert,

    Diese Blockaden wären zwar möglicherweise nicht als strafbare Nötigung zu werten, stellen aber zumindest als Mittel zur Hinderung Dritter an der Abhaltung einer angemeldeten und bestätigten Versammlung einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 VersG dar (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 30.04.2010 - 1 L 112.10, [...] unter Bezugnahme auf OVG Berlin, Urteil vom 20.11.2008 - 1 B 5.06 -).
  • VG Berlin, 28.10.2016 - 1 L 547.16
    Denn Art. 8 GG kann kein absoluter Ruheanspruch entnommen werden, sondern lediglich die Gewährleistung eines Schutzes vor maßgeblichen Beeinträchtigungen(OVG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 20.7.2009 - 1 S 143.09, BeckRS 2015, 45194; VG Berlin Urteil vom 24.5.2011 - VG 1 K 670.09, Beschluss vom 30.4.2010 - VG 1 L 112.10, BeckRS 2010, 49535 und Beschluss vom 30.4.2010 - VG 1 L 113.10, BeckRS 2010, 49536).
  • VG Hannover, 12.08.2010 - 10 B 3503/10

    Verhältnismäßigkeit eines Versammlungsverbots infolge der Ankündigung

    Diese Blockaden wären zwar möglicherweise nicht als strafbare Nötigung zu werten, stellen aber zumindest als Mittel zur Hinderung Dritter an der Abhaltung einer angemeldeten und bestätigten Versammlung einen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 VersG dar (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 30.04.2010 - 1 L 112.10, [...] unter Bezugnahme auf OVG Berlin, Urteil vom 20.11.2008 - 1 B 5.06 -).
  • VG Hamburg, 23.05.2012 - 3 E 1217/12

    Zur rechtlichen Beurteilung einer Verfügung, mit der eine Versammlung mit Aufzug

    Kommt es zu konkurrierenden Nutzungswünschen, ist eine praktische Konkordanz bei der Ausübung der Grundrechte unterschiedlicher Grundrechtsträger herzustellen (BVerfG, Beschl. v. 1.9.2000, 1 BvQ 24/00, juris Rn. 16; BVerfG, Beschl. v. 6.5.2005, 1 BvR 961/05, juris Rn. 25 f.; vgl. VG Berlin, Beschl. v. 30.4.2010, 1 L 112.10, juris Rn. 21).
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